„Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums ein Verfahren gegen die Laudamotion GmbH wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen geführt. Bereits das Oberlandesgericht (OLG) Wien hatte 19 der beanstandeten Klauseln für gesetzwidrig erklärt, allerdings vier weitere als zulässig angesehen. Dagegen legte der VKI Revision ein. Bei diesen Klauseln ging es unter anderem um Haftungsfragen.

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