Das HG Wien beurteilte laut VKI die Verpackung der Mozart‐Schnitten als eindeutig irreführend: Konsumentinnen und Konsumenten würden nicht damit rechnen, dass sich in der Verpackung der „Mozart Mignon Schnitten“ nur 300 Gramm befinden. Auch der auf allen Seiten der Verpackung angebrachte Hinweis der Nettofüllmenge vermöge die Irreführung nicht zu verhindern.

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