„Die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Globchains, Wien, Österreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt“ heißt es in einer Aussendung. „Die Inhalte auf der von Globchains betriebenen Webseite globchains.com sowie Informationen und Unterlagen,
Warnung vor Investment-Geschäften mit globchains.com