Die Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor der Virenschutzsoftware von Kaspersky ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens am Donnerstag entschieden und damit die Beschwerde des russischen Konzerns gegen einen Eilantrag des Verwaltungsgerichts Köln abgelehnt. Über die Warnung des BSI sei ermessensfehlerfrei entschieden worden, die Verhältnismäßigkeit sei gewahrt geblieben,
Virenschutzsoftware: Kaspersky-Beschwerde gegen BSI-Warnung erneut gescheitert