Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Mittwoch über eine erste Musterfeststellungsklage von Verbraucherschützern und bestätigte deren Position in wichtigen Punkten. Insbesondere machten die Richterinnen und Richter genauere Vorgaben, wie die Ansprüche zu berechnen sind.
Hintergrund ist, dass viele Prämiensparverträge, die in den 1990er und 2000er Jahren zu Hunderttausenden abgeschlossen wurden,