0,1 statt 0,2 Prozent
Der Insolvenzentgeltsicherungsfonds (IEG) wird von den Arbeitgebern durch einen Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag gespeist. Dieser beträgt seit Jahresbeginn 0,2 Prozent der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlage. Die Jahre zuvor waren es noch 0,35 Prozent. 2022 soll er auf 0,1 Prozent halbiert werden.
Laut Angaben des Arbeitsministeriums sollen mit Jahresende 2021 voraussichtlich 870 Mio.