Der Wunsch nach einem eigenen Hund war groß. So groß, dass sich die Mieterin einer 90-Quadratmeter-Dachgeschoßwohnung plus Terrasse in Wien sogar auf einen Rechtsstreit mit ihrer Vermieterin einließ. Denn im Mietvertrag war festgelegt, dass Hunde und Kleintiere nur mit schriftlicher Bewilligung der Vermieterin gehalten werden dürfen. Obwohl die Tierfreundin versprach,
OGH-Urteil: Vierbeiner als Mitbewohner in der Mietwohnung