Mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 hat der Gesetzgeber nicht nur Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) strengere Vorgaben für die IT-Sicherheit gemacht, sondern erstmal auch Vorschriften für Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI oder UNBÖFI) erlassen. Für Letztere hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nun in einer FAQ Hinweise zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Verpflichtung gegeben.

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