In Indien müssen Anbieter von VPN-Diensten ab Juni personenbezogene Daten zu ihren Nutzerinnen und Nutzern erheben und für mindestens fünf Jahre vorhalten. Das hat das indische CERT (Indian Computer Emergency Response Team) verfügt. Gespeichert werden müssen demnach unter anderem „bestätigte Namen“, die Zeit der Nutzung, die zugewiesenen IP-Adressen, die jeweiligen E-Mail-Adressen und die bei der Registrierung verwendete IP-Adresse,
Indien: VPN-Dienste sollen umfangreich Nutzungsdaten erheben und Jahre speichern