Kritische Infrastrukturen (KRITIS) in Unternehmen und behördlichen Einrichtungen unterliegen einem besonderen, in § 8a Absatz 1 BSIG verankerten, Sicherheitsanspruch. Im iX-Workshop Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG erhalten Auditoren nach bestandener Abschlussprüfung am Ende der zweitägigen Online-Schulung die Zusatzqualifikation „Spezielle Prüfverfahrenskompetenz für § 8a BSIG“. Nach erfolgreicher Teilnahme können Sie damit Sicherheitsprüfungen nach § 8a BSIG durchführen.

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