Dem Vorwurf der „Untreue gegen die Allgemeinheit“ gegen den Investor Michael Tojner werde durch eine Entscheidung des Oberste Gerichtshofs (OGH) der rechtliche Boden entzogen. So interpretiert Tojners Anwalt Karl Liebenwein eine Entscheidung des Höchstgerichtes vom Dienstag.
Der OGH habe einer Beschwerde der Generalprokuratur Recht gegeben und bestätige damit,