Der britische Staubsaugerhersteller Dyson bekommt keinen Schadenersatz wegen der früheren Testmethode für den Energieverbrauch von Staubsaugern in der EU. Die Kommission habe weder die Grenzen ihres Ermessens offenkundig und erheblich überschritten noch diskriminierend gehandelt oder den Grundsatz der guten Verwaltung verletzt, entschied das Gericht der EU (EuG) am Mittwoch.
Die Verordnung,