Das Videokonferenzsystem Zoom kann an hessischen Hochschulen für Lehrveranstaltungen verwendet werden. Eine entsprechende Freigabe hat der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel jetzt unter einer Voraussetzung erteilt: Die Verantwortlichen müssen mit zusätzlichen Schutzvorkehrungen ausschließen, dass US-Behörden auf die Inhalts- und Metadaten aus den Videoübertragungen zugreifen können.

Schonfrist ist abgelaufen

Roßnagel hatte die im April 2020 pandemiebedingt gewährte Schonfrist für Videosysteme von US-Herstellern im Lichte des Schrems-II-Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum 31.

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