NFT-Handel mit Millionenumsätzen, Scheingeschäfte und Wash-Trades sorgen für Risiken
mm: Herr Decker, mit dem Kauf eines „Non-fungible-Token“ (NFT) erwirbt ein Käufer vereinfacht gesagt einen digitalen Registereintrag auf der Blockchain. Dieser Eintrag weist ihn als Besitzer eines Profilbildchens, eines Sammlerstücks oder eines Kunstwerkes aus. Was ist daran so bedeutsam? Pascal Decker Bild vergrößern Pascal Decker ist Gründer der Sozietät dtb rechtsanwälte, einer Kanzlei mit Schwerpunkt…
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