Um mehr als eine Stunde vorverlegter Flug gilt als annulliert
Der EuGH entschied auch, dass ein Fluggast selbst dann Ansprüche gegen eine Airline haben kann, wenn das von ihm beauftragte Touristikunternehmen den Flug gar nicht gebucht habe. Wenn der Reiseveranstalter dem Fluggast nämlich einen Beleg über den Flug ausgestellt habe, gelte dieser Beleg als bestätigte Buchung. Forderungen stellen Vom Passagier könne nicht verlangt werden, dass…
Weiterlesen