Deutschland und die Schweiz liegen seit langem in der Frage über Kreuz, welche Ermittlungsmethoden zur Aufdeckung von Steuerdelikten erlaubt sind. Vor rund 15 Jahren sorgte der Ankauf von Steuer-CDs mit Kundendaten, die Schwarzgeldkonten von Deutschen in der Schweiz belegten, für schwere diplomatische Verstimmungen. Unter anderem klagte die Schweiz deutsche Steuerfahnder an.

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