Was bedeutet das Erkenntnis jetzt für die Praxis im Ministerium?

Laut dem BVwG hat der abgesetzte Beamte rechtlich immer noch den Arbeitsplatz als Abteilungsleiter inne.

Aber der Job ist bereits mit Kristian J. besetzt.

Auf diese Problematik geht das Ministerium nicht ein. Ob man gegen die Entscheidung des BVwG vor den Verwaltungs- oder Verfassunsgerichtshof gehe,

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