„Transparenzmängel haben zur Folge, dass Bürgerinnen und Bürger … kein Wissen über die ihnen zustehenden Leistungen sowie über qualitative Unterschiede in der Leistungserbringung haben.“ Das führe neben Ungleichbehandlung und mangelnder Mitsprachemöglihckeit „auch zu fehlender Nachvollziehbarkeit für möglicherweise begründete Leistungsausschlüsse bestimmter Therapieformen“.

Zu den Empfehlungen zählen unter anderem

  • das Offenlegen von Protokollen von Sitzungen von Beratungs- und Entscheidungsgremien
  • die öffentliche Einsicht in alle mit Steuergeld erhobenen Gesundheitsdaten (unter Wahrung des Schutzes personenbezogener Daten)

„Transparenzmängel machen Korruption erst möglich“,

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