Frage: Ich bin Eigentümer in einem vom Bauträger errichteten Haus, das aus zwei unterschiedlich großen Häusern besteht. Für Baumängeln zahlt der Bauträger an die Wohnungseigentümergemeinschaft eine Abschlagszahlung. Laut Umlaufbeschluss soll der Betrag „anteilig“ der Rücklage gutgeschrieben werden, je zur Hälfte auf jedes der beiden Häuser. Ist das rechtens?
Rechtsanwältin Daniela Pitzek: Grundsätzlich stehen Erträgnisse aus allgemeinen Teilen der Liegenschaft,