Dieser Artikel ist zuerst auf dem Fin Law Blog erschienen.
Das seit dem 1. Januar 2020 als Finanzdienstleistung im Kreditwesengesetz (KWG) regulierte Krypto-Verwahrgeschäft umfasst nicht nur die Verwahrung von Kryptowerten und den dazugehörigen privaten Schlüsseln für Kunden. Vielmehr kann eine Erlaubnis der BaFin für den Betrieb der Krypto-Verwahrung auch erforderlich sein,