Einer 79-jährigen Steirerin wurde von ihrer Hausbank der Abschluss einer Lebensversicherung mit 35-jähriger Laufzeit empfohlen. Dass Auszahlungen frühestens nach zehn Jahren ohne steuerliche Nachteile möglich sind, wurde ihr nicht gesagt. Mithilfe der Arbeiterkammer klagte sie die Bank. Laut dem nicht rechtskräftigen Urteil wird ihr der Schaden ersetzt.

Der Pensionistin wurden laut Mitteilung der AK Steiermark vom Mitarbeiter ihrer Hausbank beim Umstieg auf eine Lebensversicherung höhere Zinsen als bei ihren bisherigen Sparbüchern und jederzeit Zugriff auf ihr Kapital versprochen.

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