Bei Einkommen zwischen 12.200 Euro und 13.000 Euro pro Jahr vermindert sich der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag gleichmäßig einschleifend auf 400 Euro. Wer nicht mehr als 15.500 Euro im Kalenderjahr verdient, bekommt außerdem einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 400 Euro. Dieser Zuschlag vermindert sich gleichmäßig bis zu einem Einkommen von 21.500 Euro auf null –

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