Betriebsrat will Entscheidung vor nächster Instanz anfechten

Der Sprecher des Braunschweiger Arbeitsgerichts betonte, dass der Beschluss nicht rechtskräftig sei. Gegen die Entscheidung könne innerhalb eines Monats noch Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover eingelegt werden.

Der Betriebsrat sprach von einer aus seiner Sicht überraschenden Entscheidung, die man zur Kenntnis genommen habe.

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