Das Verwaltungsgericht Köln (VG) hat am Freitag einen Eilantrag eines in Deutschland ansässigen Unternehmens aus der russischen Kaspersky-Gruppe abgewiesen. Das Ersuchen richtete sich gegen die Mitte März erfolgte Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor dem Einsatz von Virenschutzsoftware des Konzerns. Diese sei statthaft, entschieden die Richter.

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