Die US-Behörde für die Bekämpfung von Finanzkriminalität FinCEN hat am 8. Mai eine Interpretationsgrundlage für die Klassifikation von Krypto-Dienstleistern veröffentlicht. Darin fast die Behörde zusammen, welche krypto-bezogenen Aktivitäten mit dem Bank Secrecy Act konform gehen und dementsprechend strenge Auflagen erfüllen müssen. Das FinCEN unterscheidet dabei, ob eine Person bzw. ein Unternehmen als Gelddienstleister (Money Service Business,
USA: FinCEN veröffentlicht Richtlinien – dApps werden als Geldgeschäfte eingestuft