Update 10. Oktober
Nach Rücksprache mit der BaFin wurde die Verdachtsmeldung soeben von der Homepage der BaFin entfernt. BTC-ECHO und die beauftrage Kanzlei stehen im engen Austausch mit der Behörde, um die Angelegenheit schnellstmöglich zu klären.
Ursprüngliche Stellungnahme vom 7. Oktober
Wenn man in Deutschland ein Security Token Offering (STO) ohne Wertpapierprospekt durchführen möchte,