Konkret geht es um Strom- oder Gaskunden von Maxenergy, die von Preiserhöhungen am 1. September 2018, 1. Jänner 2019 und 1. September 2019 betroffen waren, um ihnen zu einer Durchsetzung ihrer Ansprüche zu verhelfen. Hätten Kunden einen Widerspruch gegen die Preiserhöhung erhoben, habe Maxenergy das Vertragsverhältnis beendet, so der VKI.

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