Fachanwalt Lutz Auffenberg hat sich mit seiner Kanzlei Fin Law auf den Bereich Fintech und innovative Technologien spezialisiert. Insbesondere die Blockchain-Technologie und ihre Regulierung steht dabei im Mittelpunkt seiner Tätigkeit. In seinem Gastbeitrag beschäftigt er sich mit dem Tatbestand des Krypto-Verwahrungsgeschäfts und dessen diesjährigen Änderungen.

Dieser Artikel ist zuerst auf dem Fin Law-Blog erschienen.

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