Der DNS-Resolver-Betreiber Quad9 muss weiter eine Domain sperren, über die nach Angaben von Sony Music Deutschland Urheberrechte des US-Musiklabels verletzt wurden. So entschied das Landgericht Hamburg und wies den Widerspruch von Quad9 gegen eine einstweilige Verfügung vom vergangenen Mai zurück. Quad9 kündigte unmittelbar nach der Urteilsverkündung an,

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