Spekulationssteuer
Bis März 2012 musste bei gewinnbringendem Verkauf von Wertpapieren innerhalb eines Jahres seit Kauf (Spekulationsfrist) Einkommenssteuer bezahlt werden. Alle Verkäufe über diesen Zeitrahmen hinaus waren steuerfrei. Nur auf Zinsen und Dividenden fiel Kapitalertrags-
steuer an. Mit April 2012 wurde die Spekulationsfrist aufgehoben, seit damals fällt auf alle realisierte Kursgewinne KESt an (ausgenommen Papiere,
Steuererleichterung für langfristige Vorsorge