„Unsere Idee ist, dass in der Zeit, in der ein Mitarbeiter die Beteiligung bekommt, diese noch nicht versteuert wird. Erst bei der Veräußerung der Beteiligung soll sie mit dem Satz der Kapitalertragssteuer besteuert werden“, sagt Wundsam. „Zusätzlich würden wir uns vorstellen, dass für jedes Jahr, in dem die Beteiligung gehalten wird,

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