Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat beim Bezirksgericht St. Johann im Pongau eine Musterklage gegen den Salzburger Skiverbund Ski amade eingebracht und in erster Instanz recht bekommen. Gefordert wurde eine anteilige Kostenrückerstattung für Ski-Saisonkarten im Frühjahr 2020, als der Liftbetrieb aufgrund der Corona-Verordnungen vorzeitig geschlossen wurde. Das Landesgericht Salzburg hat jetzt der Beschwerde von Ski amade keine Folge gegeben.

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