Der nun zur Begutachtung vorliegende Entwurf sieht vor, dass in Bundesländern, in denen es keine Energieraumpläne gibt, für die Errichtung einer Anlage keine Widmung mehr erforderlich sein soll. Die Eignung des Standorts werde ohnehin im UVP-Verfahren geprüft, erklärte Gewessler am Montag in einer Pressekonferenz in Wien. Im UVP-Verfahren wird dann auch die Zustimmung der Gemeinde eingeholt.

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