In Malaysia gibt es nach einer Konsultationsphase der Börsenaufsicht gesetzliche Regelungen für Initial Exchange Offerings (IEOs) und Initial Coin Offerings (ICOs). Die Wertpapierbehörde Securities Commission Malaysia (SC) veröffentliche am 15. Januar Richtlinien zum Umgang mit den unterschiedlichen Krypto-Produkten.

In den Richtlinien bezieht die SC bereits das Feedback mit ein,

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