Der Rechnungshof erneuert daher seine Empfehlung für Plausibilitätskontrollen. Zudem mangle es an laufenden Auswertungen und Informationen über Auszahlungen und Erledigungen von Anträgen. Dies wäre jedoch hilfreich für Risikoanalysen und um Ressourcen zielgerichtet einsetzen zu können.

Nur teilweise umgesetzt wurde zudem die Empfehlung, „größtmögliche Rechtssicherheit“ in der „offenkundig komplizierten und umstrittenen“

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