Mit der geplanten Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) müssen ab 1. Jänner 2023 erstmals Betreiber von elektronischen Marktplätzen (Plattformen) in ihren Verträgen mit Handelsbetrieben und Herstellern sicherstellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben zu Sammlung und Verwertung von Verpackungen, Einwegkunststoffprodukten, Elektroaltgeräten sowie Gerätebatterien einhalten.
8.400 Euro Strafe
Darüber freut sich der Handelsverband,