Lagezuschlag gerechtfertigt?

Der OGH musste entscheiden, ob bei der Ermittlung des höchstzulässigen Richtwertmietzinses ein Lagezuschlag zu berücksichtigen war. Grundsätzlich ist ein Lagezuschlag nur dann zulässig, wenn die Liegenschaft, in der sich die Wohnung befindet, eine Lage aufweist, die besser ist als die durchschnittliche Lage. Als durchschnittliche Lage gilt die Wohnumgebung eines typischen „Gründerzeitviertels“.

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