Konkret ging es um eine versteckte Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Wels-Strom-Marke Voltino.

Wertsicherungsklausel

Die Wels Strom sah in ihren AGB eine sogenannte Wertsicherungsklausel vor. In dieser Bestimmung fand sich aber keine Regelung einer Wertsicherung im herkömmlichen Sinn, also eine Preisanpassung an geänderte Verhältnisse nach Vertragsabschluss.

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