Ab heute, dem 10. Januar, greift in Österreich die Registrierungspflicht für Dienstleister virtueller Währungen wie Bitcoin. Finanzdienstleister, die Kryptowährungen verwahren, unterstehen fortan der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) und sind verpflichtet, sich bei der Behörde zu melden. Die neuen Regeln sind in der 5. Geldwäsche-Richtlinie (AMLD5) verankert, welche in Österreich im Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) umgesetzt wurde.

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