In New York City wurde Anfang November vom Stadtrat ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der Arbeitgebern zur Besetzung freier Stellen den Einsatz von künstlicher Intelligenz eingrenzt. Die Bewerberauswahl per Algorithmus ist demnach nur noch erlaubt, wenn die eingesetzte Software ein jährlich durchzuführendes Bias-Audit besteht.
Eine Vorauswahl von Bewerbern mit künstlicher Intelligenz muss demnach unvoreingenommen sein.