Mit der heurigen Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2021 greift erstmals die Homeoffice-Pauschale für unselbstständig Beschäftigte. (Selbstständige profitieren erst ab dem Jahr 2022). Auf Basis der Homeoffice-Regelung müssen Arbeitgeber die notwendigen digitalen Arbeitsmittel, die man zu Hause braucht, zur Verfügung stellen. Wird vereinbart, dass der Arbeitnehmer eigene Arbeitsmittel verwendet, so muss der Arbeitgeber dafür eine Pauschale zahlen.
Neue Homeoffice-Pauschale: Was sie bedeutet und wie man sie nutzt