Eine wichtige Bestimmung des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet wird zum Start am ersten Februar teilweise nicht angewendet werden können – wie aus einer Erklärung des Bundesjustizministeriums hervorgeht. Dabei geht es um die Frage, ob Google, der Facebook-Konzern Meta und andere Netz-Plattformen künftig im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen.

 » Weiterlesen