Der Kläger hatte bereits vor Pandemiebeginn Flug und Hotel bei Opodo gebucht. Die Flugtickets wurden von der Fluglinie zurückerstattet, nachdem die Reise nicht mehr möglich war. Bei der Rückzahlung der 1.750 Euro Übernachtungskosten versuchte Opodo die Verantwortung auf das Hotel überzuwälzen: Dieses müsse zuerst die Zahlung an den Reisevermittler, also Opodo,

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