Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit soll auf eine von den Gesellschaftern nicht genehmigte Investition des seinerzeitigen Geschäftsführers, nämlich einer Beschneiungsanlage der Marke Techno Alpin, zurückzuführen sein. „Dieser war gleichzeitig Geschäftsführer der Innerkremser Seilbahnengesellschaft m.b.H. und führte für diese das Unternehmen Innerkremser Seilbahnengesellschaft m.b.H. & Co KG„, heißt es im Insolvenzantrag. „Das Skigebiet Innerkrems basiert grundsätzlich auf Familienskilauf.

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