KURIER: Was ist steuerlich bei der Vermietung von Zweitwohnsitzen zu beachten?
Jürgen Sykora: In einem ersten Schritt ist zu klären, ob eine Einkunftquelle vorliegt und diese beim Finanzamt offen zu legen ist. Erzielt man auf Dauer nur Verluste, liegt steuerlich sogenannte Liebhaberei vor und die erzielten Einnahmen sind nicht zu versteuern,