Suchmaschinen wie Google müssen Anträge prüfen, die das Löschen von Links aus den Ergebnislisten wegen angeblich falscher Informationen fordern. Davon ist zumindest Giovanni Pitruzzella überzeugt, Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Pitruzzella befand am Donnerstag in Luxemburg, dass Betroffene zugleich aber einen Anfangsbeweis dafür vorlegen müssten, dass die Informationen falsch seien (Rechtssache C-460/20).

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