Kenne deinen Kunden, besser bekannt als „Know-Your-Customer“ (KYC): So nennt sich die Legitimationsprüfung, die Banken, Börsen und andere Finanzdienstleister von ihren Kunden verlangen sollten, um nicht in die juristische Bredouille zu geraten. Für europäische Finanzinstitute ist dabei vor allem der Paragraph 6 in der dritten Anti-Geldwäsche-Richtline maßgeblich.
Nach dieser fallen die „Feststellung der Identität des Kunden und Überprüfung der Kundenidentität auf der Grundlage von Dokumenten,