Das neue Krypto-Wertpapiergesetz hat für etwas mehr regulatorische Klarheit für deutsche Krypto-Dienstleister gesorgt. Fallstricke birgt das eWpG dennoch. Worauf die Betreiber von Kryptowertpapierregistern und andere Dienstleister nun achten müssen, erklärt Fachanwalt Lutz Auffenberg in seinem Gastbeitrag.

Dieser Artikel ist zuerst auf dem Fin Law Blog erschienen.

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