Krypto-freundliche Signale aus Berlin: Seit dem 18. Juni gilt eine neue Verordnung für Kryptofondsanteile (KryptoFAV). Deutsche Fonds können ihre Anteilsscheine nun auch auf Basis der Blockchain herausgeben.
Die zweiseitige Verordnung erschien am 17. Juni im Bundesgesetzblatt. “Kryptofondsanteile sind elektronische Anteilscheine, die in ein Kryptowertpapierregister eingetragen sind”,