Währenddessen klagte ein Teilnehmer einer Rundreise, weil er an einem Tag kein Frühstück im Hotel bekam, da die Gruppe das Hotel wegen des straffen Sightseeing-Plans vor dem Frühstück verlassen musste. Zwei Jahre dauerte das Verfahren, dann bekam der Urlauber in zweiter Instanz 2 Prozent des Tagespreises rückerstattet. Konkret 4,96 Euro.

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